今日学术 / 固定快照
Fachkollegienwahl 2027: Frist für das Vorschlagen von Kandidierenden läuft
Information für die Wissenschaft Nr. 52 | 17. Juli 2026 Fachkollegienwahl 2027: Frist für das Vorschlagen von Kandidierenden läuft DFG-Senat entscheidet über fachgebundene Vorschla
- 通知发布日期
- 2026 年 07 月 17 日
- 类别
- 国际科研机会
- 日期依据
- 发布日期(事件日期未核实)
- 来源机构
- DFG | Informationen für die Wissenschaft
- 核验状态
- 已核验
通知摘要
Information für die Wissenschaft Nr. 52 | 17. Juli 2026 Fachkollegienwahl 2027: Frist für das Vorschlagen von Kandidierenden läuft DFG-Senat entscheidet über fachgebundene Vorschlagsrechte für wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage / Frist für Kandidierendenvorschläge: 6. November 2026, 14:00 Uhr Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2026 entschieden, welche wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage in welchen Fächern Vorschläge für Kandidierende bei der Fachkollegienwahl 2027 machen dürfen. Neben diesen fachgebunden vorschlagsberechtigten Institutionen sind die Mitglieder der DFG sowie der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für alle Fächer vorschlagsberechtigt. Die Frist zum Vorschlagen geeigneter Personen für eine Kandidatur endet am 6. November 2026, 14:00 Uhr (Ausschlussfrist). Die DFG-Geschäftsstelle wird in Kürze Aufforderungsschreiben an alle Vorschlagsberechtigten versenden. Erstmalig werden die Nominierungen für eine eventuelle Kandidatur von Personen zu dieser Wahl über eine von der DFG bereitgestellte eNominierungs-Plattform vorgenommen. Die Leitungen der vorschlagsberechtigten Institutionen erhalten ihren persönlichen Zugangslink mit dem Aufforderungsschreiben elektronisch per E-Mail und das zusätzlich benötigte Passwort separat persönlich per Post. Personen, die nominiert werden sollen, müssen ihr Einverständnis ebenfalls über das eNominierungs-Portal erklären. Infoblätter zur eNominierung finden sich auf dem Wahlportal der DFG; eine ausführliche Anleitung zur Bedienung der eNominierungs-Plattform findet sich direkt im eNominerungs-Portal. Auf anderem Weg übermittelte Vorschläge können nicht berücksichtigt werden. Jede fachgebunden vorschlagsberechtigte Institution kann pro Fach, in dem sie vorschlagsberechtigt ist, maximal doppelt so viele Personen für eine Kandidatur vorschlagen wie in diesem Fach zu wählen sind. Jede fachungebunden vorschlagsberechtigte Institution kann in einem Fach maximal so viele Personen für eine Kandidatur vorschlagen, wie in diesem Fach zu wählen sind. Um für eine Kandidatur fachlich und qualitativ besonders geeignete Personen zu identifizieren, gibt § 6 Nr. 5 der Wahlordnung konkrete Anhaltspunkte. Zunächst sollen die einzelnen Vorgeschlagenen wissenschaftlich und persönlich qualifiziert sein. Zudem sollen die Vorschlagslisten sowohl mit Blick auf fachliche Aspekte als auch auf die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Diversität und die Berücksichtigung verschiedener Karrierestufen ausgewogen sein. Mit einer sorgsamen und verantwortungsvollen Nominierungsauswahl stellen die vorschlagsberechtigten Institutionen einerseits sicher, dass herausragende Personen allein kraft ihrer für dieses Amt notwendigen Qualifikationen Nominierungen auf sich vereinen und sich so für eine Kandidatur durchsetzen können. Andererseits stellen sie die Weichen dafür, dass sich das Wissenschaftssystem in seiner Vielfalt in der Zusammensetzung der Fachkollegien widerspiegelt. Der DFG-Senat wird im Sommer 2027 die Kandidierendenliste verabschieden. Mit gültigen Nominierungen vorgeschlagene Personen werden je Fach nach Anzahl der auf sie entfallenden Nominierungen in Rangplätze beziehungsweise Ranggruppen gereiht. Wenn in einzelnen Fächern zu viele Personenvorschläge vorliegen, ist für die Entscheidung, wer kandidieren wird, diese Rangfolge maßgeblich. Falls erforderlich, erfolgen Losentscheidungen nach einem festgelegten Verfahren. Für Fächer, in denen zu wenige Personen vorgeschlagen wurden, hat der Senat eine Ergänzungspflicht. Dies ist immer dann der Fall, wenn in einem Fach weniger als doppelt so viele Personen kandidieren würden wie dort zu wählen sind. Zur Förderung der Gleichstellung hat der Senat unter bestimmten Voraussetzungen zudem ein Ergänzungsrecht. Eine Kandidatur ist immer nur in einem einzigen Fach und nicht in mehreren Fächern möglich. Das genaue Verfahren regelt § 7 der Wahlordnung. Die Kandidierendenliste wird unmittelbar nach dem Senatsbeschluss auf dem Wahlportal der DFG veröffentlicht. Darüber, welche der Kandidierenden in den Fachkollegien der DFG zur Bewertung von Förderanträgen tätig sein werden, entscheidet die wissenschaftliche Community mit ihren Stimmen bei der Fachkollegienwahl im Herbst 2027. Weiterführende Informationen Wahlportal für die Fachkollegienwahl 2027, darin Informationen zum Vorschlagen von Kandidierende n (interner Link) Liste der für diese Wahl fachgebunden vorschlagsberechtigten wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentage (VR-Tabelle 2027 ) (Download) Allgemeine Informationen rund um die Fachkollegien der DFG: Fachkollegie n (interner Link) Ansprechpersonen Christiane Burgbacher E-Mail: fachkollegienwahlen@dfg.de Telefon: +49 (228) 885-2421 Katharina Schoop E-Mail: fachkollegienwahlen@dfg.de Telefon: +49 (228) 885-2266 Wibke Heinecke E-Mail: fachkollegienwahlen@dfg.de Telefon: +49 (228) 885-2919 Elmar Hansen E-Mail: fachkollegienwahlen@dfg.de Telefon: +49 (228) 885-2916