今日学术 / 固定快照
Deutsch-italienische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften 2026
Information für die Wissenschaft Nr. 62 | 2. September 2026 Deutsch-italienische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften 2026 Die Villa Vigoni schreibt im Rahmen ei
- 通知发布日期
- 2026 年 09 月 02 日
- 类别
- 国际科研机会
- 日期依据
- 发布日期(事件日期未核实)
- 来源机构
- DFG | Informationen für die Wissenschaft
- 核验状态
- 已核验
通知摘要
Information für die Wissenschaft Nr. 62 | 2. September 2026 Deutsch-italienische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften 2026 Die Villa Vigoni schreibt im Rahmen einer Vereinbarung mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für Konferenzen im Jahr 2028 erneut ein Veranstaltungsprogramm zur Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland und Italien aus. Ziel des Programms ist unter anderem die Exploration aktueller Herausforderungen in den Geistes- und Sozialwissenschaften aus vergleichender deutscher und italienischer Perspektive sowie die Mobilisierung neuer Verbindungen zwischen deutscher und italienischer Wissenschaft. Dabei müssen nicht zwingend ausschließlich deutsch-italienische Themen behandelt werden. Die eingereichten Projekte müssen einen Beitrag zum institutionellen Auftrag der Villa Vigoni leisten, „die deutsch-italienischen Beziehungen im europäischen Kontext in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Kultur“ zu fördern, und auch eine Begegnung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen ermöglichen. Kern des Programms sind die Villa-Vigoni-Gespräche. Diese gelten Themen, die die aktuellen Debatten zur Kultur, Geschichte und Gesellschaft Europas vertiefen. Im Mittelpunkt steht die intensive Auseinandersetzung im Gespräch, die sich bewusst von den üblichen Konferenzformaten unterscheidet. Es wird daher empfohlen, den Kreis der Teilnehmer*innen ist auf maximal 22 Personen zu begrenzen. Anträge werden bis zum 1. Dezember 2026 an die Villa Vigon i (externer Link) erbeten. Gleichstellung und Diversität Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Gute wissenschaftliche Praxis Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxi s (externer Link) niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität “ (externer Link) . Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integritä t (externer Link) zur Verfügung. Weiterführende Informationen Detaillierte Informationen, den Ausschreibungstext und die notwendigen Formulare finden Sie hie r (externer Link) . Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Villa Vigoni: segreteria@villavigoni.e u (externer Link) . Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle Fachlich Formal Fachlich Dr. Niklas Hebing E-Mail: niklas.hebing@dfg.de Telefon: +49 (228) 885-2949 Formal Sigrid Claßen E-Mail: Sigrid.Classen@dfg.de Telefon: +49 (228) 885-2209 Datenschutz Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DF G (interner Link) . Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.