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Neues Förderprogramm „Open-Access-Publikationsförderung“
Information für die Wissenschaft Nr. 68 | 16. September 2026 Neues Förderprogramm „Open-Access-Publikationsförderung“ Antragstellung ab 2027 möglich, Förderung startet 2028 Mit dem
- 通知发布日期
- 2026 年 09 月 16 日
- 类别
- 国际科研机会
- 日期依据
- 发布日期(事件日期未核实)
- 来源机构
- DFG | Informationen für die Wissenschaft
- 核验状态
- 已核验
通知摘要
Information für die Wissenschaft Nr. 68 | 16. September 2026 Neues Förderprogramm „Open-Access-Publikationsförderung“ Antragstellung ab 2027 möglich, Förderung startet 2028 Mit dem Programm „Open-Access-Publikationsförderung“ (OAF) als Nachfolgeprogramm der Förderschiene „Open-Access-Publikationskosten“ (OAK) wird 2027 die Open-Access-Förderung der DFG neu gestaltet. Im neuen Programm können Zuschüsse zur Publikation von Forschungsartikeln und wissenschaftlichen Büchern im Open Access beantragt werden. Antragsberechtigt sind sowohl Hochschulen als auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Im Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“ können 2027 letztmalig Anträge eingereicht werden. Neue Antragsmöglichkeit in einem vereinfachten Verfahren Durch das Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“ erfolgte die Strukturanpassung der Finanzierungsströme für die Open-Access-Transformation an den geförderten Einrichtungen. Das neue Förderprogramm „Open-Access-Publikationsförderung“ ermöglicht nun den Einrichtungen, die bereits sechs Jahre Förderung im Vorläuferprogramm OAK erhalten haben, Mittel in einem vereinfachten Verfahren zu beantragen. Das Antragsformular hierfür umfasst hauptsächlich die Mittelkalkulation. Institutionen, die noch keine oder keine sechs Jahre umfassende Förderung im Vorläuferprogramm OAK erhalten haben, sind ebenso antragsberechtigt, müssen jedoch einen ausführlichen Antrag einreichen, der darlegt, wie die Strukturanpassung für die Open-Access-Transformation erfolgt. Mittelkalkulation anhand der Artikel und Bücher aus der DFG-Forschungsförderung Bei der Förderung handelt es sich um einen festgelegten Zuschuss zu den Publikationskosten. Die Kalkulation des Mittelbedarfs richtet sich nach der Anzahl der Artikel, die jährlich aus der DFG-Forschungsförderung resultieren, berechnet aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre. Für Bücher, die nachweislich aus einem DFG-geförderten Projekt hervorgehen, können ebenfalls festgelegte Zuschüsse beantragt werden. Die DFG kann die Zuschusshöhe jährlich anpassen. Förderbedingungen Mit Erhalt einer Förderung im neuen Programm verpflichten sich die Antragsteller*innen unter anderem dazu, für alle Open-Access-Publikationen, die nachweislich aus einem DFG-geförderten Projekt hervorgehen, ausreichende Mittel bereitzustellen, um die Veröffentlichung zu ermöglichen, sowie die Verfahren für die Mittelallokation und die Publikationskostenermittlung weiter zu verbessern. Antragsmöglichkeiten für Einzelpersonen Unter bestimmten Umständen sind auch Einzelpersonen, die eine DFG-Förderung erhalten haben, antragsberechtigt. Dies betrifft Personen, die nicht an eine antragsberechtigte Einrichtung angebunden sind, sowie Personen mit speziellen Zusatzbedarfen (siehe Merkblatt DFG-Vordruck 12.2 4 (interner Link) ). Antragsform und -frist Anträge von Einrichtungen können jährlich bis zum 4. Mai für das jeweils folgende Kalenderjahr gestellt werden. Die erste Antragsstellung ist 2027 möglich (Frist: 4. Mai 2027 ). Anträge für Monografien können jederzeit als Zusatzanträge gestellt werden, sofern ein Einrichtungsantrag auf Zuschüsse für Artikel bewilligt wurde. Mittel für Monografien können aber auch mit dem Hauptantrag eingeworben werden. Anträge von Einzelpersonen können jederzeit eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elan-Porta l (externer Link) . Berücksichtigen Sie beim Aufbau Ihres Antrags bitte das Merkblatt zum Programm ( DFG-Vordruck 12.2 4 (interner Link) ) sowie das Antragsformular ( DFG-Vordruck 53.4 2 (interner Link) ) . Handelt es sich um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 27. April 2027 [eine Woche vor Ende der Antragsfrist] ist eine Antragstellung nicht möglich. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag. Gute wissenschaftliche Praxis Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxi s (externer Link) niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität “ (externer Link) . Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integritä t (externer Link) zur Verfügung. Weiterführende Informationen Detaillierte Informationen zum neuen Förderprogramm „Open-Access-Publikationsförderung“ finden Sie hie r (interner Link) . Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Anträge das elan-Porta l (externer Link) und beachten Sie die Merkblätter DFG-Vordruck 12.2 4 (interner Link) und DFG-Vordruck 53.4 2 (interner Link) . Hilfreich können auch die FAQs zur Antragsvorbereitun g (interner Link) sein. Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle Fachlich Formal Fachlich Dr. Christina Hemme E-Mail: christina.hemme@dfg.de Telefon: +49 (228) 885-2417 Formal Simone Klemmer E-Mail: simone.klemmer@dfg.de Telefon: +49 (228) 885-3383 Datenschutz Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DF G (interner Link) . Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.